Der Vertrag tritt erst in Kraft, wenn wir 50 Teilnehmer dazu bewegen konnten, sich vertraglich zu binden, um dass Projekt zu starten. Du bezahlst also nur, wenn es wirklich lost geht.


Vertrag


Zwischen LabMoms, vertreten Johanna Gundermann, und _________________

___________________________(im Folgenden Teilnehmer*in genannt) .


  1. 1.LabMoms erhebt Anspruch auf eine pauschale „Flatrate“ ab dem Zeitpunkt, an dem sich mindestens 50 Teilnehmer*innen an das Projekt LabMoms gebunden haben. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch diesen Vertrag. Der Teilnehmerin sind auf Wunsch die restlichen 49 Verträge vorzulegen.

  2. 2.LabMoms garantiert mindestens 6 Angebote pro Woche, an die die Teilnehmerin in der Regel mit Kind teilnehmen kann, ohne weitere Kosten zu zahlen (in Ausnahmefällen sind Materialkosten zu entrichten). Zum Größten Teil müssen die Angebote mit Kind zu besuchen sein oder eine Kinderbetreuung anbieten.

  3. 3.Ermäßigungen sind mit LabMoms auszuhandeln und können nicht garantiert werden.

  4. 4.Der fällige Betrag wird monatlich im Voraus überwiesen. Es wird ein monatlicher Beitrag von _____ sowie (ggf.) folgende Eigenleistung _________________ ____________________________ und eine Vertragslaufzeit von ______ Monaten vereinbart. Es dürfen nur eigene Kinder zu den Angeboten mitgenommen werden. Der Platz ist nicht übertragbar ohne Vertragsänderung.

  5. 5.Kündigungsfrist: 1 Monat vor Ende der Vertragslaufzeit. Wenn keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die nächsten 6 Monate. Wenn die Teilnehmerin eine Ersatz-Teilnehmerin heranholt, die sich vertraglich für 6 oder 12 Monate bindet, kann der Vertrag auch vor der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich oder per E-Mail an marenka@lab-moms.de erfolgen.

  6. 6.Bei Ausfällen seitens der Angebotsleiterin informiert diese angemeldete Eltern und postet die Information so früh wie möglich in die öffentlichen Kanäle. Der Kurs wird in jedem Fall zu einem anderen Termin nachgeholt, es kann jedoch nicht garantiert werden, dass dieser Termin allen gefällig ist.

  7. 7.Ausfälle seitens der Familien können grundsätzlich nicht von der Zahlung des Beitrages befreien. Die Möglichkeit einer Ersatzperson laut Punkt 4 ist jedoch eine gute Möglichkeit bei Härtefällen.

  8. 8.LabMoms behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis und das Kursangebot jederzeit mit sofortiger Wirkung zu beenden. In diesem Falle werden natürlich alle Eltern informiert und eventuell bereits gezahlte Beträge zurück erstattet. Ein Grund dafür könnte z.B. sein, dass die Teilnehmeranzahl auf unter 50 Familien sinkt.

  9. 9.LabMoms ist ein Gemeinschaftsprojekt. Die Teilnehmerinnen haben 1x im Monat bei einer LabMoms-Party Gelegenheit, mitzuentscheiden, welche Kurse demnächst stattfinden sollen.

  10. 10. Weiters dürfen LabMoms-Teilnehmerinnen die Räumlichkeiten 1x/halben Jahr z.B. für eine Kindergeburtstagsfeier für eine geringe Nebenkostenpauschale (ohne Miete) nutzen, sofern keine Geräuschbelästigung der Nachbarn (außerhalb des Hauses) entsteht. Der Termin muss mit den Hausbewohnern und Projekten des Hauses abgestimmt werden.

  11. 11. Zur Teilnahme muss ein Kind freiwillig bereit sein. Kein Kind wird gezwungen (oder trotz seines Unwillens gedrängt oder übermotiviert), teilzunehmen. Bei wiederholter Zuwiderhandlung müssen die Eltern vom Angebot ausgeschlossen werden.

  12. 12. Wenn Babysitting angeboten wird, werden ebenfalls nur Kinder angenommen, die gerne betreut werden. Die Angebote, die sich nicht als Eltern-Kind-Mitmach-Angebot eignen, sind so konzipiert, dass Kinder dabei sein dürfen, sofern sie einigermaßen leise sind. Die Kinder dürfen zwischen Eltern und Kinderbetreuung nach Bedarf pendeln. Auch Eltern dürfen mit ihren Kindern ein- und ausgehen, wenn ihr Kind z.B. drin zu laut ist und das Arbeiten/Verstehen z.B. eines Vortrags nicht mehr für alle möglich ist.

  13. 13. Vertretungen durch eine andere Angebotsleiterinnen im Krankheitsfalle (oder sonstig bedingten Ausfällen) sind zulässig.

  14. 14. Die Teilnehmerin verpflichtet sich, die Räume und Einrichtungsgegenstände, die von LabMoms zur Verfügung gestellt werden, pfleglich zu behandeln. Sie haftet für etwaige Schäden, die sie oder ihr(e) Kind(er) an Einrichtungsgegenständen oder an den Räumen zufügen.

  15. 15. Sollten bis zum 31. Dezember 2013 keine 50 Teilnehmerinnen den Vertrag unterschrieben haben, so löst sich dieser wie alle Verträge automatisch auf. Alle Veranstaltungen, die LabMoms bis dahin organisiert, müssen unentgeltlich oder ge Spende sein, und dürfen nicht nachträglich in Rechnung gestellt werden.

  16. 16. Sobald jedoch bis dahin 50 Teilnehmer*innen vertraglich zugesagt haben, wird die Teilnehmerin informiert, und der unter Punkt 4 vereinbarte Monatsbeitrag ist sofort fällig.

  17. 17. Sollte ein Vertragspunkt unwirksam sein, so bleiben alle anderen Punkte davon unberührt. Der unwirksame Vertragspunkt wird durch einen wirksamen ersetzt, der dem Sinn des unwirksamen Vertragspunkts am nächsten kommt.

  18. 18. Gerichtsstand ist Leipzig.


Leipzig,



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Datum, Unterschrift Johanna Gunderman


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Datum, Unterschrift Teilnehmer*in